Wohnungslos und Wählen

Auch wenn sie im Moment wohnungslos ohne feste Meldeadresse sind, dürfen Sie wählen!*

Die Berliner Abgeordneten und unsere Bezirksverordneten für Reinickendorf, wenn Sie:

  • Deutsche oder Deutscher sind,
  • vor dem 21. September 2010 geboren wurden,
  • sich seit mindestens drei Monaten, also seit dem 20. Juni 2026, (gewöhnlich) in Berlin aufhalten.


Unsere Bezirksverordneten für Reinickendorf, wenn Sie:

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerin sind,
  • vor dem 21. September 2010 geboren wurden,
  • sich seit mindestens drei Monaten, also seit dem 20. Juni 2026, (gewöhnlich) in Berlin aufhalten.

So geht es!

Von Montag, den 17. August bis Freitag, den 28. August 2026, 13 Uhr können Sie sich vor Ort in das Wahlverzeichnis eintragen lassen. Bitte gehen Sie dazu in das Wahlamt des Bezirkes, in dem Sie sich in der Nacht vom
15. zum 16. August 2026 aufgehalten haben.

Kontaktdaten des Bezirkswahlamts Reinickendorf
Bitte vorher anrufen!

Vorteile:

  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Wahlbenachrichtigung kann ausgestellt werden
  • Sie können bereits vor Ort wählen (Briefwahl vor Ort)

Sie brauchen einen amtlichen Ausweis mit Bild, also z.B. einen Personalausweis.

Quelle: Flyer „Wohnungslos in Berlin“

*sofern Sie nicht von Wahlrecht ausgeschlossen sind.